Mietvertrag/AGB


 

 

 Mit einer mündlichen oder schriftlichen Unterkunftsreservierung haben Sie mit Ihrem zukünftigen Gastgeber einen rechtsgültigen Mietvertrag abgeschlossen. 

Es gelten die Bestimmungen des befristeten Mietvertrags aus dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) und zusätzlich die Rahmenbedingungen des Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA)

 

1.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt ist.

2.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages.

3. 
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leis­tungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen: Die Einsparungen betragen gemäß der Internationalen Hotelordnung: bei Übernachtung mit Frühstück 20% bei Übernachtung mit Halbpension 30 %, bei Übernachtung mit Vollpension 40 %. Bei Ferienwohnungen beträgt die Minderung 10 %.

5.  
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehaltene nicht in Anspruch genommene Unterkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten; bis zur Weitervermietung jedoch haftet der Gast nach Punkt 4.  

6.
Der Gast wird umgehend auf seine Verpflichtung hingewiesen, evtl. Ausfall­kosten zu übernehmen; erst nach Ablauf des stornierten Buchungszeitraumes werden dem Gast die Kosten in Rechnung gestellt.

7.
Bei vorzeitiger Abreise werden 100% der vertraglichen Leistungen fällig.

8.
Anzahlung beträgt 100,00 Euro bei Buchung und Restzahlung 4 Wochen vor Anreise den Restbetrag per Überweisung

9.
Die Anreise kann ab 15:00 Uhr erfolgen oder nach vorheriger Absprache und Ihre Abreise bitte bis 10:00 Uhr.

10.
Gerichtsstand Ist der Betriebsort.

 

Wir empfehlen unseren Gästen:

•   alle wichtigen Punkte des Mietvertrages (Lage, Umgebung, Haus- und Zimmerausstattung, Preise und was darin enthalten ist, An- und Abreisetermin) klar zu vereinbaren und schriftlich festzuhalten.

•    den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die Sie vor Unannehmlich­keiten und Kosten schützt, falls Sie die Reise aus wichtigen Gründen (Krank­heit, Unfälle etc,) nicht antreten können.

 

Wir Freuen uns auf Ihren Aufenthalt

Familie Sylvia und Hans-Christian Jordan

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